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Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise vom Verbandslehrstab
oder vom Gruppenlehrstab
Die DFB-Schiedsrichterzeitung ist unter https://www.dfb.de/verbandsservice/publikationen/dfb-schiedsrichter-zeitung/ aufrufbar. ___________________________________________________________________________________________________
Das "STOPP-Konzept
Regelaenderungen und Erlaeuterungen dazu fuer 2024-2025
Hier findet ihr die Kurzfassung von Gruppenlehrwart Michael Hofbauer.
Hier findet ihr die DFB-Fassung mit Erläuterungen dazu.
Änderungen der Futsal- und Hallenfußballrichtlinien
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Regeländerungen 2021
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der Gruppe Chiem,
im Anhang findet Ihr die Regeländerungen, die ab sofort für Eure
Spielleitungen bzw. seit 1. Juli 2021 gelten. Bei der Mehrzahl der
aufgeführten Regeländerungen handelt es sich lediglich um Formalien
oder Umformulierungen/Konkretisierungen des Regeltextes oder um
Definitionen, die für die Bewertung von Situationen in Videobildern
bzw. Standbildern beim Einsatz des VAR (Video-Schiedsrichterassistent)
wichtig sind.
Relevant für Eure Spielleitungen sind die Änderungen im Rahmen der
Regel 12 zum Thema „Fehlverhalten beim Abstoß“ (hier ist nun eine
Verwarnung für den Spieler auszusprechen, der den Abstoß so ausführt,
dass er den Ball anlupft und dieser von einem Mitspieler per Kopf oder
Brust zum Torwart gespielt wird, um ihn mit den Händen aufzunehmen)
und die angepasste Auslegung zum Thema Handspiel. Diese stellt eine
Straffung der regeltechnischen Definition von strafbaren Handspielen
dar. Quintessenz ist, dass der Schiedsrichter künftig (wieder)
verstärkt die Absichtsrelevanz beurteilen soll, wobei es natürlich
auch weiterhin gilt, dass im regeltechnischen Sinne ein absichtliches
und damit strafbares Handspiel vorliegt, wenn ein Spieler ein
Handspiel durch seine Armhaltung („Vergrößerung der Körperfläche“) in
Kauf nimmt und es dann durch ein Anschießen auch dazu kommt.
Im angehängten Merkblatt „Handspielauslegung“ habe ich zahlreiche
Beispiele zusammengefasst, die regeltechnisch ein strafbares Handspiel
indizieren. Vor allem aber findet Ihr dort zunächst vier
grundsätzliche Situationen beschrieben, in denen entsprechend Sinn und
Geist der Handspielregel kein strafbares Handspiel vorliegt. Wenn Ihr
derartige Fälle in Euren Spielleitungen konsequent als nicht
strafbares Handspiel bewertet, werden wir rasch eine weitgehende
Einheitlichkeit bei der Handspielbewertung erreichen – auch in den
Augen von Vereinen, Spielern und Zuschauern.
Im Lehrabend am 29. Juli werden zu den im Merkplatt beschriebenen
Handspielauslegungen „nicht strafbar“ und „strafbar“ praktische
Videobeispiele gezeigt werden.
Ansonsten empfehle ich Euch, dass Ihr die aufgrund der langen
Spielruhen möglicherweise noch nicht ganz verinnerlichten
Regeländerungen zur vergangenen bzw. vorletzten Saison noch einmal
durch geht, insbesondere die Änderungen zum Thema Schiedsrichterball.
Dieser wird generell nur noch mit einem Spieler der Mannschaft
ausgeführt, die zuletzt am Ball war (Mindestabstand aller anderen
Spieler: 4 Meter). Ein SR-Ball im Strafraum wird grundsätzlich nur
noch mit dem Torwart ausgeführt, unabhängig welche Mannschaft zuletzt
am Ball war. Es gibt u.a. einen SR-Ball, wenn der SR den Ball berührt
und dadurch der Ballbesitz wechselt, dadurch eine gute
Angriffssituation eingeleitet wird oder ein Tor fällt. Keinen SR-Ball
gibt es, wenn der SR den Ball berührt und der Ball danach das
Spielfeld verlässt (Spielfortsetzung dann Einwurf durch die
Mannschaft, die nicht zuletzt am Ball war bzw. Abstoß/Ecke).
Weiterhin gilt für alle Spielklassen und sämtliche Altersklassen die
Vorgabe, dass das Blockieren, Wegkicken, Wegwerfen, Wegtragen,
Aufheben oder Nichtfreigeben des Balles nach einem Pfiff konsequent zu
unterbinden ist. Wird dadurch eine grundsätzlich mögliche rasche
Spielfortsetzung der gegnerischen Mannschaft verzögert oder verhindert
oder löst es eine Konfrontation mit der zur Spielfortsetzung
berechtigten Mannschaft aus, ist eine Verwarnung zwingend notwendig.
In sämtlichen Pflicht- und Pokalspielen (Herren, Frauen, Junioren,
Juniorinnen – jeweils sämtliche Ligen) sind fünf Auswechslungen
erlaubt. Eine Beschränkung auf eine vorgegebene Anzahl von
Wechselfenstern gibt es nicht mehr. Das bedeutet umso mehr, dass der
SR die durch Auswechslungen und ggf. Rückwechselvorgänge verloren
gehende Zeit sorgfältig bei der Festlegung der Nachspielzeiten
berücksichtigen muss.
Für Rückfragen zu den Regeländerungen oder sonstigen Regelthemen stehe
ich gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen,
Michael Hofbauer
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